Ein Wirtschaftsüberlassungsvertrag ist ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen, bei dem ein Betrieb zur Bewirtschaftung überlassen wird und der Bewirtschafter dem Betriebsübergeber ein Altenteil oder altenteilsähnliche Bezüge gewährt. Derartige Nutzungsüberlassungen dienen der Vorbereitung des Generationenwechsels in der LuF. Voraussetzungen sind, dass

  • der Berechtigte der künftige Hoferbe ist,
  • dem Berechtigten nach außen hin erkennbar das alleinige Nutzungsrecht bis zum Erbfall oder für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum eingeräumt wird und
  • ihm das lebende und tote Inventar übertragen oder mindestens nach den Grundsätzen der eisernen Verpachtung überlassen wird.

Der Eigentümer erzielt Einnahmen, wenn er Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, z.B. Grund und Boden, verkauft oder entnimmt. Auch kann er Einnahmen aus zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern des Betriebs erzielen. z.B. Mieten. Das hat zur Folge, dass ihm weiterhin der Freibetrag für Land- und Forstwirte zusteht, aber auch die Möglichkeit, Gewinne aus Grundstücksverkäufen auf Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen. Die vom Nutzungsberechtigten an den Eigentümer gezahlten Beträge für die Nutzungsüberlassung führen beim Eigentümer in der Regel zu Einkünften aus wiederkehrenden Leistungen und beim Nutzungsberechtigten zu Sonderausgaben.