Die entgeltliche Übernahme organischer Abfälle ist ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, wenn die Abfälle zunächst be- oder verarbeitet werden, z.B. Kompostierung, und die dabei gewonnenen Erzeugnisse nahezu ausschließlich im eigenen Betrieb verwendet werden.

Werden Abfälle entgeltlich auf selbstbewirtschafteten Flächen ausgebracht (z.B. Klärschlamm) oder an eigene Tiere verfüttert (z.B. Küchenabfälle), handelt es sich ebenfalls noch um LuF.